Fragen zur Mediation
Wann kann Mediation sinnvoll sein ?
Wenn nichts mehr geht, z.B. weil der Partner die Beziehung beenden will und man sich über Unterhalt, Umgangsrecht, das Haus und die Schulden nicht einigen kann; der Nachbar sich weder um das wuchernde Unkraut noch das Loch im Zaun, durch das sein Hund ständig aufs eigene Grundstück kommt, um seine Knochen zu verbuddeln, kümmert und an jedem Wochenende bis in die Morgenstunden lautstarke Partys veranstaltet; der Chef sich jedem Vorschlag zur variablen Gestaltung der Arbeitszeit verschließt, auf die man als Alleinstehende wegen der Kinder so dringend angewiesen ist; man mit den Geschwistern seit etlichen Jahren kein Wort mehr geredet hat, genauer gesagt, seit die Mutter Einzelheiten über die Regelungen in ihrem Testament erwähnt hat;
die pubertierende Tochter einfach nicht in den Griff zu bekommen ist, nachts wegbleibt und trotz ihrer Minderjährigkeit in die WG ihres Freundes ziehen will; der Mieter trotz des Verbots der Haustierhaltung seit nunmehr drei Monaten angeblich den Hund seines im Krankenhaus befindlichen Vaters hütet; die Fliesenleger den Wasserschaden auf die Sanitärfirma schieben will und nun auf der Baustelle alles still steht bis zum Beweissicherungsverfahren; das Unternehmen, mit dem Sie seit vier Jahren zusammengearbeitet haben, die letzte Rate nicht zahlt, weil aus dem Vertragstext angeblich nicht eindeutig hervorgehen soll, dass dort nur der Nettopreis benannt ist und auch die Nebenkosten zu seinen Lasten gehen; dann können Sie entweder den Weg einer gerichtlichen Auseinandersetzung beschreiten, dessen zeitlicher und finanzieller Umfang und dessen Ausgang kaum einzuschätzen sind und der in der Konsequenz mindestens einen Verlierer hervorbringen wird, oder Sie sind klug, besonnen und fortschrittlich und entscheiden sich für ein außergerichtliches Mediationsverfahren. Sie wenden sich an einen Mediator oder eine Mediatorin. Unabhängig davon können Sie sich vor oder während des Mediationsverfahrens von einem Rechtsanwalt beraten oder sich im Verfahren begleiten lassen.
Wie genau läuft eine Mediation ab?
Einige Mediatoren bieten ein kostenloses, halbstündiges Informationsgespräch an. Wenn Sie oder Ihr Kontrahent sich noch nicht für eine Mediation entschließen konnte(n), fragen Sie danach und nutzen Sie das.
Jede Mediation beginnt mit einem Einführungsgespräch. Es werden der Rahmen und die Gesprächsweise geklärt, die die Meidenden für ihr Gespräch für nötig halten . Der Mediator oder die Mediatorin benennt weitere Bedingungen, wie z.B. seine Verschwiegenheitspflicht, den Ausschluss einer evtl. späteren zeugenschaftlichen Benennung des Mediators in einem Prozess, die Unterbrechung von Verjährungsfristen für die Dauer der Mediation, die Möglichkeit der Unterbrechung eines laufenden Gerichtsverfahrens zum Zwecke der Einigung durch eine Mediation, die Kosten und die voraussichtliche Dauer.
Sodann schließen die Medianden und der Mediator eine Mediationsvereinbarung, also einen Vertrag über die Durchführung eines Mediationsverfahrens und die Rahmenbedingungen.
Jeder Mediand erläutert den konfliktbelegten Sachverhalt ausführlich und ungestört aus seiner Sicht. Anschließend können die Medianden jeweils die Themen, über die sie sich aus ihrer jeweiligen Sicht mit ihrem Kontrahenten auseinandersetzen und einigen wollen.
Wenn die Konfliktparteien entschieden haben, mit welchem Thema begonnen wird, beginnt die Interessenarbeit, die im Mittelpunkt einer Mediation steht. Fast immer hängt von der Genauigkeit und Vollständigkeit dieser Arbeit der Erfolg der Mediation ab. Der Mediator arbeitet nacheinander mit jeder Partei deren tatsächliche Interessen bezogen auf das Thema heraus. Das führt oft zu Überraschungen, nicht selten bei den Betroffenen selbst. Hier ist die Offenheit des Medianden ganz besonders gefragt!
Die eigenen Interessen und die des Kontrahenten vor Augen, entwickeln nun die Medianden (nicht die Mediator/innen) Vorschläge für eine eventuelle Lösung des Konflikts. Anhand von Optionen verhandeln dann die Medianden miteinander. Der Mediator unterstützt die Medianden dabei durch eine geübte Gesprächsleitung unter Zuhilfenahme spezifischer Mediationstechniken.
Haben sich die Medianden auf eine Lösung verständigt, schließen Sie eine Vereinbarung miteinander, das sog. Memorandum. Es kann z.B. den Parteien Maßstab für ihr weiteres Verhalten sein, als Vorlage für den Inhalt eines notariellen Vertrages oder als Teil eines gerichtlichen Vergleiches dienen.
Worin bestehen die Vorteile der Mediation?
Hier die wichtigsten:
Sie sind für die Dauer des ganzen in der Position der Kontrolle über was geschieht. Sie selbst entscheiden, über welche Themen gesprochen werden soll und welche Begleitprobleme mit behandelt werden sollen.
Sie müssen Ihr Anliegen nicht aus der Hand geben, können Argumente und Aspekte einfließen lassen, die vielleicht bei Gericht gar nicht berücksichtigt werden, weil sie vom gestellten Antrag nicht umfasst sind oder rechtlich unerheblich sein mögen, für Sie persönlich aber von entscheidender Wichtigkeit sind
Sie können zu einer Lösung gelangen, die in einem gerichtlichen Verfahren unter Beachtung von Gesetzeslage und Rechtsprechung nicht erzielbar wäre, für Sie aber annehmbar und praktikabel ist. Es kommt hinzu: Mit einer Vereinbarung, bei der Sie womöglich auch „ein paar Federn lassen müssen“, können Sie gleichwohl besser leben, wenn Sie selbst sich dazu entschieden haben, denn Sie wissen dann ja genau, warum das nun so sein soll. Gibt Ihnen eine Behörde oder ein Richter die Lösung vor, fehlt Ihnen dieses Einsehen und es besteht die Gefahr, dass Sie die Lösung innerlich ablehnen und unzufrieden sind.
Aus einem Mediationsverfahren geht jede Partei gestärkt hervor, wenn es zu einer Einigung gekommen ist. Es gibt keinen Gewinner oder Verlierer. Gute Chancen, um sich anschließend wieder zu versöhnen oder die Zusammenarbeit fortzusetzen!
Wie lange dauer das Verfahren?
Die Lösung kann relativ schnell kommen. Ein Mediationsverfahren umfasst eine bis sieben Sitzungen. Das Ergebnis kann also binnen eines Tages oder weniger Wochen da sein. Ein Gerichtsverfahren dagegen kann, bis alle Zeugen vernommen, alle Gutachten eingeholt sind und der Instanzenweg ausgeschöpft ist, mehrere Jahre dauern; eine lange Zeit der Ungewissheit über den Prozessausgang, der Zerrüttung der Parteien, des Ärgers, aber auch des enormen Arbeitsaufwandes für die gerichtliche Auseinandersetzung und des Risikos der Insolvenz des Gegners.
Was kostet ein Mediationsverfahren?
Mediator/innen berechnet ein Honorar pro Stunde, für das Sie mit Ihrem Konfliktgegner gemeinsam und anteilig aufkommen. Dann haben Sie es in der Hand, wie viele Stunden für die Streitschlichtung benötigt werden. Teurer als ein Gerichtsverfahren wird dies äußerst selten, denn dort zahlen Sie - gemessen am Streitwert - erhebliche Gebühren für den Rechtsanwalt (im Unterliegensfall auch für den Ihres Kontrahenten) und das Gericht. Hinzukommen kommen Kosten für Zeugen und Gutachten, das Ganze womöglich für mehrere Instanzen.
Ein Beispiel:
Sie wollen sich scheiden lassen. Ein Streitpunkt ist die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens.
Wer soll was bekommen?
Streitwert = ca. 200.000 EUR.
Gebühren für den Rechtsanwalt, Gerichtskosten, Verkehrswertgutachten usw. = ganz schnell sind hier ca. 20.000 EUR entstanden.
Wer trägt die Kosten? In der Regel Sie!
Wir gehen davon aus, dass Sie sich für ein Mediationsverfahren entscheiden. Damit senken Sie Ihre Kosten erheblich.
Mediator/innen vereinbaren mit Ihnen im 1. Gespräch das Honorar. Überzeugen Sie sich selbst, welche finanziellen Vorteile Sie daraus im Vergleich zu einem aufwendigen Rechtsstreit haben. Hier sparen Sie nicht nur Geld, sondern auch Nerven. Da jedes Mediationsverfahren eine ganz spezielle Grundlage bildet, wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Mediator/innen. Im Erstgespräch wird offen über das zu erwartende Honorar gesprochen.
Das gilt letztlich besonders für Auseinandersetzungen unter Geschäftsleuten, weil dort die Streitwerte in der Regel immer vergleichsweise hoch sind.
Wie finden Sie einen Mediator oder eine Mediatorin?
Hier z.B.! Die auf unserer, auf dieser Website geführten Mediatorenliste genannten Personen sind nach den in Deutschland anerkannten und zertifizierten Richtlinien ausgebildete Mediator/innen. Uns ist wichtig, dass unsere Arbeit von Qualität zeugt, damit sie erfolgreich ist und die Beachtung und Anerkennung findet, die ihr gebührt.
Die Bezeichnung "Mediator/in" ist nicht geschützt. Es könnte sich also auch jemand so bezeichnen, der keine oder eine unzureichende Ausbildung absolviert hat. Damit erweist er unserer Zunft keinen Dienst – und Ihnen letztlich auch nicht. Ein Mediationsverfahren zu lenken und zu führen, bedeutet eine große Verantwortung, denn hinter dem Anliegen der Medianden steckt ein für die Betroffenen sehr wichtiger oder einschneidender, mitunter schicksalhafter Sachverhalt. Da will gut überlegt sein, wem man sich damit anvertraut.
Natürlich gibt es weitere gut ausgebildete Mediator/innen, die – z.B. weil nicht Mitglied in unserem Landesverband – nicht auf dieser Liste erfasst sind. Wir empfehlen Ihnen: Erkundigen Sie sich nach der Ausbildung (Wo wurde sie gemacht? Welche Ausbildungsstufen und welche Dauer umfasste sie?). Dazu können Sie sich an dem orientieren, was wir für die Aufnahme in unsere Liste zur Bedingung gemacht haben. Näheres dazu finden Sie an Ort und Stelle.